Vertragsbedingungen/ Allgemeine Geschäftsbedingungen Hundetraining/ Verhaltensberatung
Für die Vertragsbeziehung zwischen dem Hundehalter und DraussenSchnauzen gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB):
Als Zustimmung gilt die Anmeldung zu einer Trainingseinheit.
1 Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand sind Einzeltermine, Coachings, Kurse, Seminare, Aktivitäten und Veranstaltungen von DraussenSchnauzen. Es besteht die Möglichkeit sich vor Vertragsbeginn über Ausstattung, Inhalte und Abläufe beraten zu lassen.
Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden, da der Erfolg maßgeblich von der Mitarbeit durch den Hundehalter gegeben ist.
2 Anmeldung
Der Hundehalter kann sich zu Terminen bei DraussenSchnauzen mündlich, schriftlich oder elektronisch anmelden. Termine werden mündlich, schriftlich oder elektronisch bestätigt. Vereinbarte Termine sind für den Hundehalter verbindlich und verpflichten ihn zur Zahlung des vereinbarten Entgelts.
DraussenSchnauzen behält sich vor, Hundehalter oder Hunde, ohne Angaben von Gründen, abzulehnen.
3 Zahlung
Preise und Konditionen aller Dienstleistungen sind entweder auf der Website oder im Veranstaltungskalender verfügbar oder können im Vorfeld erfragt werden. Alle Preise werden inklusive Mehrwertsteuer angegeben.
Anfahrtskosten bei Auswärtsterminen werden mit 0,50 € pro gefahrenen Kilometer berechnet.
Das vereinbarte Entgelt ist unmittelbar nach, oder innerhalb von 14 Tagen, in bar oder auf das genannte Konto zu Zahlen.
Stefanie Sakrzewski
Deutsche Kredit Bank
IBAN: DE13 1203 0000 1035 6236 00
BIC: BYLADEM1001
4 Rücktritt
Der Hundehalter ist berechtigt,bis spätestens 48 Stunden vor dem Termin aus wichtigen Gründen (z.B.Krankheit) kostenlos per Telefon,SMS, WhatsApp oder E-Mail abzusagen. Erfolgt die Absage nicht rechtzeitig, ist der Hundehalter zur Zahlung des Entgelts verpflichtet. Eine Rückerstattung von bereits geleistetem Entgelt ist ausgeschlossen.
Das Fernbleiben vom Training gilt nicht als Rücktritt/ Absage.
DraussenSchnauzen ist berechtigt,die Trainingseinheit in wichtigen Fällen (z.B. auch aus wetterbedingten Gründen) zu verschieben und/ oder den Trainingsort abzuändern. Termin und/ oder Ort werden nach Rücksprache mit dem Hundehalter festgelegt.
5 Teilnahmebedingungen
Voraussetzung für die Teilnahme an einer Trainingseinheit ist der altersgemäße Impfschutz des Hundes sowie eine gültige Hunde-Haftpflichtversicherung. Der Hundehalter hat DraussenSchnauzen von einer Erkrankung des Hundes oder einer Läufigkeit der Hündin rechtzeitig zu informieren.
Die Teilnahme an einer Trainingseinheit erfolgt auf eigene Gefahr des Hundehalters und seiner evtl. Begleitperson. Der Hundehalter hat die Begleitperson darüber zu informieren.
DraussenSchnauzen ist berechtigt, einem Hundehalter, der Gewalt (physisch und/ oder psychisch) gegen seinen Hund ausübt, ohne Rückerstattung des Entgelts, vom Training auszuschließen.
6 Mitwirkungspflicht
Jeder Teilnehmer (Seminare, Gruppenveranstaltungen, Kurse) und jeder Kunde (Einzelleistungen) ist im Interesse eines reibungslosen Betriebs-, Veranstaltungs- und Trainingsablaufes verpflichtet, den Weisungen von DraussenSchnauzen Folge zu leisten.
Beanstandungen sind sofort, unter Angabe der Umstände, des Hergangs bzw. der entstandenen Schäden DraussenSchnauzen mitzuteilen. Nach Beendigung des Leistungsanspruches sind jegliche Ansprüche ausgeschlossen.
7 Haftung
Der Hundehalter haftet für Schäden, die er oder sein Hund verursacht hat. DraussenSchnauzen übernimmt keinerlei Haftung für Personen-Sach-oder Vermögensschäden.
8 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nur für den internen Gebrauch erhoben und Dritten nicht zugänglich gemacht. Die personenbezogenen Daten werden lediglich für die Kommunikation mit dem Kunden verwendet. Die Kunden stimmen der Kommunikation über WhatsApp und EMail zu. Das Aufzeichnen von Ton-, Bild-und Videoaufzeichnungen durch den Hundehalter ist nur nach Absprache mit DraussenSchnauzen erlaubt. Die Veröffentlichung bedarf einer schriftlichen Zustimmung von DraussenSchnauzen.
9 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Der Erfüllungsort bezieht sich auf den Ort, an dem die Leistung erbracht wurde. Als Gerichtsstand wird für beide Parteien das Amtsgericht Burgwedel vereinbart.
10 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) rechtswidrig oder ungültig sein, so bleiben die restlichen Bestandteile der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) hiervon unberührt. Die Wirksamkeit des Dienstleistungsvertrags wird dadurch insgesamt nicht tangiert und bleibt weiterhin für beide Parteien gültig/bestehen.
Vertragsbedingungen/ Allgemeine Geschäftsbedingungen Dogwalking
Für die Vertragsbeziehung zwischen dem Hundehalter und DraussenSchnauzen gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB):
1. Vertragsabschluss
1.2 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil des Dienstleistungsvertrages und werden dem Hundehalter entsprechend ausgehändigt.
1.3 Der Hundehalter versichert, dass sie/er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zur Kenntnis genommen hat. Der Hundehalter erkennt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in vollem Umfang mit ihrer/seiner Unterschrift auf dem vereinbarten Dienstleistungsvertrag an.
2. Vertragsinhalt und Zweck des Dienstleistungsvertrags
2.1 Der Hundeausführservice beinhaltet das Holen und Bringen des Hundes. Die Übergabe des Hundes findet entweder Zuhause oder an einem anderen vereinbarten Ort statt. Der Hund befindet sich während der Fahrt in einer gesicherten Hundebox im Hundetransportfahrzeug von DraussenSchnauzen.
2.2 Der Hundeausführservice findet, soweit nicht anders gebucht oder vereinbart, in Gruppenspaziergängen statt. Es obliegt DraussenSchnauzen darüber zu entscheiden, ob der Hund in die bestehenden Gruppen integrierbar ist oder nicht an den Gruppenspaziergängen teilnehmen kann.
2.3 Die Dauer des Gruppenspaziergangs mit Abholen und Bringen liegt zwischen ca. 1,5 bis 2,5 Stunden (je nach Entfernung und Hundeanzahl). Davon befindet sich der Hund mindestens 1 Stunde im Freien.
2.4 Während des Spaziergangs arbeitet DraussenSchnauzen mit Belohnungen durch Futter, Spiel oder Streicheleinheiten, je nach Hund. Bekannte Futterunverträglichkeiten werden berücksichtigt und werden vom Hundehalter im Vertrag angegeben.
2.5 Der Dienstleistungsvertrag kommt zustande, wenn der Hundehalter das Dienstleistungsangebot von DraussenSchnauzen annimmt bzw. den Dienstleistungsvertrag für den von ihr/ihm gewünschten Service mit ihrer/seiner Unterschrift bestätigt. Voraussetzung ist die Teilnahme an einem vorab vereinbarten Kennenlerntermin, der für den Hundehalter und DraussenSchnauzen positiv verlaufen ist. DraussenSchnauzen behält sich vor, nach einem Kennenlerntermin einen Dienstleistungsvertrag aus besonderen Gründen (z.B. nicht vorhandenes Vertrauensverhältnis, etc.) abzulehnen.
2.6 In dem Dienstleistungsvertrag wird der vom Hundehalter gewünschte Service sowie die Betreuungszeiten und der Betreuungsumfang festgelegt. Es gelten die Preise aus der gültigen Preisliste und/ oder ggf. das zusätzliche individuelle Angebot für weitere Dienstleistungen auf Anfrage.
2.7 Die Service Abo CouchSchnauze, Abo GelegenheitsSchnauze und Abo VollzeitSchnauze haben eine unbegrenzte Laufzeit. Kündigungsfrist siehe 10.1. Die Preise der Service sind auf das Kalenderjahr berechnet und beinhalten 6 Wochen Urlaubszeit im Kalenderjahr von DraussenSchnauzen. Der Urlaub von DraussenSchnauzen, in dem der Service nicht stattfindet, wird ca. 4 Wochen im Voraus von DraussenSchnauzen bekannt gegeben.
2.8 Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen des Dienstleistungsvertrags/ Vertrags nach individuellem Angebot bedürfen der Schriftform. Nebenabreden sind nicht wirksam.
2.9 Weitere Vereinbarungen zwischen dem Hundehalter und DraussenSchnauzen sind auf dem Vertrag gesondert zu vermerken und zu entnehmen.
3. Preise | Bezahlung
3.1 Die aktuelle Preisliste ist Teil dieses Vertrags. Die aufgeführten Preise sind Festbeträge inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.2 DraussenSchnauzen weist darauf hin, dass es sich bei der Tätigkeit um eine Leistung als Kleinunternehmer nach §19 Abs. 1 UStG handelt. Es wird daher keine Mehrwertsteuer auf der Rechnung ausgewiesen.
3.3 Die Beträge sind je nach Vereinbarung bar oder per Überweisung sofort nach Erhalt der Rechnung zu zahlen.
3.4 Sollten sich Preisänderungen ergeben, werden diese rechtzeitig entsprechend mitgeteilt.
4. Termine
4.1 Absagen vereinbarter Termine müssen spätestens 24 Stunden vorher erfolgen. Wird der Termin später abgesagt, wird die gebuchte Dienstleistung voll berechnet, es sei denn, der Termin kann kurzfristig anderweitig besetzt werden.
4.2 Sollte DraussenSchnauzen aufgrund Krankheit, Unfall o.ä. die vereinbarten Termine nicht wahrnehmen können, werden Ersatztermine bereitgestellt oder ggf. die ausgefallenen Zeiten nicht berechnet.
4.3 An bundeseinheitlichen Feiertagen findet kein Gassiservice statt.
5. Ausschluss der Teilnahme am Hundeausführservice
5.1 Es obliegt DraussenSchnauzen, einen Hund vom Hundeausführservice auszuschließen – Gänzlich oder nur vorübergehend. Gründe für einen Ausschluß vom Hundeausführservice und/ oder aus den Gruppenspaziergängen können sein z.B., Erkrankte oder von Parasiten befallene Hunde, Hunde die plötzliche Verhaltensauffälligkeiten zeigen (Angst, Aggression, usw.), auftretende Unverträglichkeit gegenüber Artgenossen. Weitere Gründe für einen vorübergehenden Ausschluss der Teilnahme obliegt der Absprache zwischen dem Hundehalter und DraussenSchnauzen.
5.2 Hunde, die einen starken Jagdtrieb haben, sehr ängstliche, aggressive und/ oder sozial unverträgliche Hunde und läufige Hündinnen werden ausschließlich im Einzelgassi „RundumSorglosSchnauze“ betreut.
6. Auftraggeber/in
6.1 Der Hundehalter erklärt, dass der Hund in seinem Eigentum steht und sie/er uneingeschränkt über ihn verfügen kann. Der Hundehalter bleibt während der Betreuung durch DraussenSchnauzen Eigentümer im Sinne von §833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung).
6.2 Der Hundehalter versichert, dass der Hund frei von ansteckenden Krankheiten und Ungeziefer ist. Ferner bestätigt die Halterin/der Halter, dass ein gültiger Impfausweis vorhanden ist.
6.3 Der Hundehalter verpflichtet sich, DraussenSchnauzen über Besonderheiten im Verhalten des Hundes zu informieren, z.B. aggressives Verhalten, starker Jagdtrieb, ängstlicher Hund, kranker Hund oder läufige Hündin, etc..
6.4 Der Hundehalter verpflichtet sich, vor dem Gassigang oder einer anderen vereinbarten Leistung bekannt zu geben, ob der Hund unter körperlichen Beschwerden leidet, Verdacht auf eine (akute) Erkrankung besteht und/ oder der Hund weitere/ sonstige Beeinträchtigungen oder Verletzungen hat. Sollte DraussenSchnauzen von der Halterin/ dem Halter nicht angemessen informiert sein, behält sich DraussenSchnauzen vor, die vereinbarte Dienstleistung nach eigenem Ermessen abzubrechen – auch, wenn ein Verdacht auf Parasitenbefall besteht oder wenn sich der Hund während der Dienstleistung verletzt hat. Abgebrochene Dienstleistungen werden nicht zurückvergütet.
6.5 Der Hundehalter stellt alle notwendigen Mittel zur Ausführung der Leistung, u.a. Schlüssel, Medikamente (bei Bedarf), Hundeleine und Halsband.
6.6 Der Hund muss ein festsitzendes, intaktes Halsband oder Geschirr tragen. Daran sollten folgende Marken befestigt sein: Steuermarke, ggf. TASSO-Marke und/ oder ein eigenes Namensschild mit Kontaktdaten der Halterin/ des Halters.
6.7 Behördliche Auflagen für den Hund (z.B. Leinen- oder Maulkorbpflicht) sind bei allen Leistungen gültig und entsprechend von dem Hundehalter mitzuteilen bzw. in Kopieform bei Abschluss des Dienstleistungsvertrages einzureichen.
7. Schlüssel
7.1 DraussenSchnauzen versichert, die ihr überlassenen Schlüssel keinem Dritten zugänglich zu machen. Es besteht eine Haftpflichtversicherung, die auch einen etwaigen Schlüsselverlust abdeckt. Sollte eine Schlüsselübergabe nicht persönlich erfolgen (z.B. bei Einwurf des Schlüssels durch den Auftraggeber in den Briefkasten), entfällt jegliche Haftung.
7.2 DraussenSchnauzen verpflichtet sich, die anvertrauten Räume nur mit größter Sorgfalt zu begehen, sich nur in den angemessenen Räumen aufzuhalten und nur im Notfall die anderen Zimmer zu betreten.
7.3 DraussenSchnauzen ist berechtigt, bei Gefahr für Hab und Gut die Polizei, Feuerwehr oder Handwerker (Einbruch, Brand, Rohrbruch, Stromausfall, …) einzuschalten. DraussenSchnauzen haftet nicht für nicht vorhersehbare und außergewöhnliche Ereignisse.
8. Tierärztliche Versorgung
8.1 Sollte sich der Hund während der Betreuungszeit verletzen oder sollte der Hund erkranken und hält DraussenSchnauzen eine tierärztliche Versorgung und Behandlung für dringend erforderlich, ist DraussenSchnauzen bevollmächtigt, den Hund im Namen und im Auftrag des Hundehalters umgehend einem Tierarzt vorzustellen. Sollte im Vorfeld nichts anderes vereinbart sein bzw. sollte es sich um einen Notfall handeln, obliegt die Tierarztwahl oder die Wahl einer weiterbehandelnden Fachklinik DraussenSchnauzen.
8.2 Der Hundehalter stimmt einer tierärztlichen Versorgung und Behandlung uneingeschränkt zu und verpflichtet sich, DraussenSchnauzen von Ansprüchen Dritter freizuhalten. DraussenSchnauzen setzt sich umgehend mit dem Hundehalter in Verbindung. Bei Nichterreichen der Halterin/des Halters, wird die tierärztliche Versorgung und Behandlung und/oder die Weiterbehandlung durch eine Fachklinik ohne weitere Zustimmung der Halterin/des Halters im notwendigen Maße durchgeführt. DraussenSchnauzen übernimmt keine gravierenden Entscheidungen (z.B. Einschläfern lassen auf Rat des Tierarztes) ohne Abstimmung mit dem Hundehalter. Die Kosten für die tierärztliche Versorgung und Behandlung trägt in vollem Umfang der Hundehalter.
8.3 Sollte DraussenSchnauzen bei der tierärztlichen Versorgung und Behandlung und/oder der Weiterbehandlung durch eine Fachklinik in Vorleistung treten, so hat Der Hundehalter die Kosten unmittelbar an DraussenSchnauzen zurück zu erstatten.
9. Haftung
9.1 DraussenSchnauzen ist über eine Betriebshaftpflichtversicherung für Hundesitting – Bezeichnung: Hundesitter mit Schlüsselverlust (Hüterhaftpflicht/Verschuldenshaftung) – versichert.
9.2 DraussenSchnauzen haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen. DraussenSchnauzen haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist. Dies gilt jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.
9.3 Es ist nicht auszuschließen, dass auch gut verträgliche Hunde in Auseinandersetzungen geraten und verletzt werden können. DraussenSchnauzen haftet für daraus resultierende Schäden nicht. Auch haftet DraussenSchnauzen nicht für Verletzungen, die durch normales Verhalten (Toben, Spielen, Springen, Rennen, Raufen, etc.) und beim Gassigang entstehen. In so einem Fall kommt die jeweilige Halterin/ der jeweilige Halter für die Schäden am eigenen und/oder fremden Hund auf.
9.4 Sollte trotz größter Sorgfalt einmal ein Hund entlaufen, wird DraussenSchnauzen umgehend den Auftraggeber (telefonische Erreichbarkeit muss gewährleistet sein) sowie weitere Stellen (Polizei, Tierheim, TASSO, etc.) informieren. DraussenSchnauzen haftet nicht bei Unfällen oder bei Folgeschäden, die durch das Weglaufen des Hundes entstehen. Der Hundehalter kann demnach keine Ansprüche an DraussenSchnauzen stellen.
9.5 DraussenSchnauzen übernimmt ferner keine Haftung für Schäden, die der Hund während der Fahrt erleiden könnte, wenn ein Hund sich aus einem zu losen Halsband herauszieht oder der Hund ein defektes Geschirr trägt und daraus Schäden entstehen, für den Fall des Deckaktes bei einer läufigen Hündin sowie für Schäden, die von der Halterin/ dem Halter oder dessen Hund verursacht werden – u.a. sämtliche Schäden, an dem Fahrzeug, Fahrzeuginnenraum, anderen Personen, etc.. Der Hundehalter haftet unmittelbar und in voller Höhe.
9.6 DraussenSchnauzen haftet nicht für die von der Halterin/ dem Halter falsch oder unvollständig gemachten Angaben und die daraus resultierenden Folgen.
9.7 Eventuell entstehende Bußgelder trägt die Halterin/der Halter.
9.8 Der Hundehalter versichert, dass eine gültige Tierhaftpflichtversicherung besteht.
10. Kündigung
10.1Der Hundehalter kann den unterschriebenen Dienstleistungsvertrag mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende kündigen.
10.2 Sollte sich Der Hundehalter nicht vertragsgemäß verhalten (z.B. Zurückhaltung von wichtigen Informationen u.a. über das Verhalten des Hundes, Auflagen sowie Nichtbezahlen von Rechnungen, etc.) oder wird der Hund von der Halterin/dem Halter nicht art- bzw. verhaltensgerecht gehalten/ behandelt, behält sich DraussenSchnauzen das Recht zur sofortigen Kündigung/ zum sofortigen Rücktritt des vereinbarten Dienstleistungsvertrags vor und leitet im Bedarfsfall rechtliche Schritte ein bzw. informiert die zuständigen Behörden (Polizei, Veterinäramt, etc.). Der Hundehalter haftet für den daraus entstandenen Schaden und erbrachte Aufwendungen seitens DraussenSchnauzen in vollem Umfang.
11. Datenschutz
11.1 DraussenSchnauzen respektiert die Privat- und Persönlichkeitssphäre der Halterin/des Halters und nimmt den Schutz der Daten sehr ernst und behandelt diese vertraulich.
11.2 Daten werden nur im erforderlichen Umfang erhoben und im Rahmen der Datenschutzgesetze gespeichert. Weitere Informationen finden Sie jederzeit in der Datenschutzerklärung unter ‚Datenschutz‘ auf der Homepage von DraussenSchnauzen.
11.3 Folgende Daten werden ausschließlich zu Zwecken der Kundenverwaltung auf dem PC und in einem Kundenordner unzugänglich für Dritte gespeichert/ aufbewahrt: Nachricht(en) über das Kontaktformular, Nachricht(en) per E-Mail, Formular ‚Dienstleistungsvertrag‘, Kopie Unterlagen zu behördlichen Auflagen, Übersicht der Termine, Rechnungen und Quittungen. Diese Daten können jederzeit von der Halterin/dem Halter eingesehen werden.
11.4 Der Halterin/ dem Haltern steht keine weitere Einsicht über zusätzliche Aufzeichnungen durch DraussenSchnauzen zu. Eine Herausgabe dieser Unterlagen kann nicht verlangt werden.
11.5 Die Punkte 11.1, 11.3 und 11.4 sind nicht anzuwenden, wenn ein persönlicher Angriff gegen DraussenSchnauzen stattfindet und DraussenSchnauzen sich mit den gespeicherten Daten als entsprechendes Beweismaterial entlasten kann.
11.6 Trifft 11.2 zu, hat DraussenSchnauzen das Recht, die gespeicherten Daten – betrifft u.a. die Punkte 11.1, 11.3 und 11.4 – in vollem Umfang ohne Einverständnis der Halterin/des Halters an die zuständigen Behörden (Polizei, Veterinäramt, etc.) weiter zu leiten. Im tierärztlichen Notfall hat DraussenSchnauzen jederzeit die Möglichkeit, Tierarzt/Tierklinik über Vorerkrankung(en), Erkrankung(en) zu informieren.
12. Fotoaufnahmen | Videos
12.1 Sofern Der Hundehalter nicht ausdrücklich widerspricht, werden aufgenommene Fotos und Videos von DraussenSchnauzen ggf. weiterverwendet (Homepage, Instagram, Facebook, Google My Business).
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
13.1 Der Erfüllungsort bezieht sich auf den Ort, an dem die Leistung erbracht wurde. Als Gerichtsstand wird für beide Parteien das Amtsgericht Burgwedel vereinbart.
14. Salvatorische Klausel
14.1 Sollten einzelne Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) rechtswidrig oder ungültig sein, so bleiben die restlichen Bestandteile der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) hiervon unberührt. Die Wirksamkeit des Dienstleistungsvertrags wird dadurch insgesamt nicht tangiert und bleibt weiterhin für beide Parteien gültig/bestehen.